Einbruchschutz

Einbruchschutz

Es gibt ein «Drei-Säulen-Prinzip» von einbruchshemmenden Massnahmen. Die drei Säulen sind:

  1. Verhaltensweisen und organisatorische Massnahmen. Dazu gehören z.B. dass Sie keine Schlüssel im Schloss stecken lassen, dass Sie die Fenster und Türen abschliessen und dass Sie in der Nachbarschaft gegenseitig aufeinander Acht geben.
  2. Baulich-Mechanische Massnahmen. Hierzu gehören z.B. geprüfte Fenster und Türen mit erhöhter Widerstandsklasse, Nachrüstprodukte wie Zusatzschlösser, Verriegelungen und Fenstergitter.
  3. Elektronische Massnahmen. Dazu gehören z.B. eine Alarmanlage, die den Zugriff über einbruchskritische Stellen frühzeitig erkennt, örtlich anzeigt und an eine Alarmempfangsstelle meldet.

Kaum eine dieser Massnahmen allein kann den Einbruchschutz signifikant erhöhen. Die Kombination machts. Sie müssen sich vorstellen, ein Einbruch ist für einen Einbrecher wie ein Hürdenlauf. Muss er nur eine oder zwei Hürden nehmen z.B. nur ein Zusatzschloss und eine Zeitschaltuhr im Wohnzimmer, wird er den Einbruch vermutlich wagen. Sind es aber vier, fünf oder sechs Hürden, zum Teil auch solche, die er nicht von vornherein erkennen kann und auf die er erst während des Einbruchs stösst, wird er sich den Einbruch nochmal überlegen bzw. ihn abbrechen. Denn was er scheut, sind Zeitaufwand, Lärm und umständliches Werkzeug. Je mehr Hürden (=einbruchhemmende Massnahmen) Sie also aufstellen, desto schwieriger wird es für einen Einbrecher, bei Ihnen einzubrechen.

Alle wichtigen und detaillierten Informationen zu einbruchhemmenden Schutzmassnahmen finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) und in den beiden Einbruchspräventions-Broschüren. «Gegen Einbruch kann man sich schützen!» und «Riegel vor!»

  • Prävention

    Gemeinsam gegen Einbruch

    Einbrüche verhindern – dies ist das Ziel der laufenden Aktion «Bei Verdacht Tel. 117 – Gemeinsam gegen Einbrecher», welche die Kantonspolizei Zürich zusammen mit diversen weiteren Polizeikorps durchführt. Mit Plakaten und Flugblättern in leuchtenden Farben sowie mit zwei Kurzfilmen soll daran erinnert werden, bei verdächtigen Wahrnehmungen die Notrufnummer 117 anzurufen. Zudem setzt die Polizei auf zusätzliche Patrouillen und erhöhte Kontrolltätigkeit.

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